AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand / Trainingsmöglichkeiten
- Der Vertrag wird mit Unterzeichnung zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt wirksam und wird wie jeweils vereinbart für die Dauer von 6 bzw. 12 Monaten geschlossen.
- Die Unterzeichnung des Vertrags berechtigt Sie als Vertragspartner oder einen von Ihnen benannten Nutzer (im Folgenden „Kunde“) das Studio Laura Liebisch gemäß dem vereinbarten Training zu nutzen.
§ 2 Training
- Laura Liebisch Personal Training verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen des vereinbarten Trainings bzw. der Gesundheitsbetreuung zu beraten und zu coachen.
- Umfang und Art des Trainings richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Trainingseinheiten. Längere oder kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
- Vor Beginn des ersten Trainings werden mit dem Kunden in einem Beratungsgespräch Trainingsinhalte und Ziele abgestimmt und eine Anamnese zu seinem Gesundheitszustand durchgeführt. Sollten Risikofaktoren auftreten, muss von einem Arzt die Sporttauglichkeit bescheinigt werden.
- Gruppenstunden finden zu den festgelegten Terminen statt.
- Power Plate Training, 1:1-Training und Paartraining und andere, finden zu den individuell vereinbarten Terminen statt.
- Umfang, Art und Ort werden mit dem Kunden abgesprochen. In einem Beratungsgespräch werden Trainingsinhalte und Ziele mit dem Kunden abgestimmt.
- Vor Beginn des ersten Trainings wird mit dem Kunden eine Anamnese zu seinem Gesundheitszustand durchgeführt. Sollten irgendwelche Risikofaktoren auftreten, muss von einem Arzt die Sporttauglichkeit bescheinigt werden.
§ 3 Ausfallregelung
- Sollte der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden vorher gegenüber Laura Liebisch Personal Training abgesagt werden. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig bzw. gilt die vereinbarte Trainingseinheit als wahrgenommen und damit verbraucht.
- Sollte der Personal Trainer verhindert sein und wird dieser Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt, wird dem Kunden die vereinbarte Trainingseinheit nicht berechnet. Gruppentrainings sind von der in diesem Unterpunkt getroffenen Regelung ausgeschlossen und entgangene Termine können nicht nachgeholt oder erstattet werden.
- Sollte der Trainer erkrankt sein und die Stunde nicht selbst durchführen können, kann die Stunde in Erfüllung der geschuldeten Leistung durch einen vergleichbar qualifizierten Trainer übernommen werden.
- Sollte ein Outdoortraining wetterbedingt nicht im Freien stattfinden können, findet es in Erfüllung der geschuldeten Leistung indoor statt.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
- Der vereinbarte Betrag wird gemäß dem jeweils gebuchten Training mit Vertragsabschluss (bei Einmalzahlung) bzw. zu Beginn des jeweiligen Monats (bei monatlicher Zahlung) zur Zahlung fällig und ist im Voraus per Bankeinzug bzw. Banküberweisung zu entrichten.
- Eine fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für eine Teilnahme an dem jeweils gebuchten Training.
§ 5 Sonstige Kosten
- Entstehend weitere Kosten aufgrund oder im Zusammenhang mit speziellen Sportarten (z.B. Eintrittsgelder, Platzmiete, Fahrtkosten, etc.), sind diese Kosten vom Kunden selbst zu tragen.
§ 6 Vertragsbeendigung
- Die Mitgliedschaft ist Laufzeitverträgen ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung kündbar.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft um die Länge der vereinbarten Vertragslaufzeit, maximal jedoch um sechs Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann jeweils 3 Monate.
§ 7 Haftung
- Laura Liebisch Personal Training schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf grobfahrlässig oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen.
- Mit der Unterschrift des Anamnesebogens bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben. Der Anamnesebogen gilt als Gegenstand der vertraglichen Bedingungen. Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden im Anamnesebogen zurückzuführen sind, berechtigen unter keinen Umständen zum Schadensersatz.
- Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Verletzungen und Unfällen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern.
- Dem Mitglied stehen abschließbare Fächer zur Verfügung. Für Diebstahl oder Sachbeschädigung wird keine Haftung übernommen.
- Wird ein Mitglied durch Umzug (über 30 km einfache Entfernung) gehindert, am Training teilzunehmen, kann der Vertrag zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Punktekarten (z.B. 10er Karten) behalten ihre Gültigkeit und werden nicht rückvergütet.
- Bei schwerwiegender Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaft, etc., kann der Vertrag für 12 Monate zum Ruhen gebracht werden. Punktekarten (z.B. 10er Karten) behalten ihre Gültigkeit und werden nicht rückvergütet.
§ 8 Datenschutz
- Alle personenbezogenen Daten werden von Laura Liebisch Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
§ 9 Sonstiges
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern dies in den AGBs nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Als Gerichtsstand wird Donauwörth vereinbart.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine rechtswirksame Ersatzbestimmung, die dem ursprünglich vereinbarten wirtschaftlichen Erfolg nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.